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Informationen zur Bodenrichtwertkarte |
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Aufgabe der Bodenrichtwertkarte
ist es, der Öffentlichkeit einen Einblick in das Wertgefüge des Grund und
Bodens zu geben. Die Bodenrichtwertkarte dient damit der Transparenz des
Grundstücksmarktes. Sie kann nur Grobinformationen liefern. Der spezielle
Wert eines einzelnen Grundstücks kann aus der Karte im allgemeinen nicht
abgelesen werden, da dann die besonderen Eigenschaften dieses Grundstücks,
z. B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Ertragssituation,
Erschließungszustand, Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt usw.
berücksichtigt werden müssen. Soll dieser spezielle Wert eines Grundstücks
ermittelt werden, empfiehlt es sich, ein Gutachten über den Verkehrswert zu
beantragen. |
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Der Bodenrichtwert ist der
durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken
innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach Art und
Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen
gleiche Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter
Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem bestimmten Entwicklungszustand
und mit den dargestellten Wert beeinflussenden Merkmalen
(Bodenrichtwertgrundstück). Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu
ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. |
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Ein auf dieser Grundlage
ermittelter Bodenrichtwert gibt das Bodenwertniveau wieder, wie es sich für
einen größeren Bereich verallgemeinert darbietet. Bei Vergleichen der
angegebenen Werte untereinander sind Unterschiede in den regelmäßigen
Grundstückseigenschaften zu beachten. |
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Die Karte erscheint in einem
Abstand von zwei Jahren und zeigt auf insgesamt drei Kartenblättern im
Maßstab 1 : 20 000 flächendeckend zonale Bodenrichtwerte des Grund und
Bodens für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen. |
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Es sind Bodenrichtwerte
ausgewiesen für Wohnbauflächen (Ein- und Mehrfamilienhäuser),
Mischgebietsflächen, Kerngebietsflächen, gewerbliche Bauflächen und
Sonderbauflächen, zum Teil mit weiter gehenden Differenzierungen. Weiterhin
stellt die Karte Flächen der Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige
Flächen dar. |
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Beziehen sich Richtwerte auf Baulandflächen, ist
jeweils der zugehörige Entwicklungszustand und die beitragsrechtliche
Situation ausgewiesen. |
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In einer
Bodenrichtwertzone ist mindestens ein Bodenrichtwert enthalten, häufig
jedoch auch mehrere. Ist letzteres der Fall, bestimmt die Art des zu
bewertenden Grundstücks den ihm zuzuordnenden Bodenrichtwert. |
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Produkt |
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Gebühr |
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Telefonische Bodenrichtwertauskünfte |
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zur Zeit kostenfrei |
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Auszug aus der
Bodenrichtwertkarte (bis DIN A3) |
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20,- € |
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Bodenrichtwertkarte (1 Kartenblatt) |
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70,- € |
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Bodenrichtwertkarte (3 Kartenblätter) |
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160,- € |
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Information / Beratung unter |
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Tel.: 0421 / 361-4901 |
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