Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag u.a. Gutachten über den Verkehrswert von
sowie
Ab 01.01.2026 wird eine Änderung der Kostenverordnung in Kraft treten die alle neuen Anträge betrifft. Die Grundgebühr bei Gutachten wird sich um 400,- € zzgl. MwSt erhöhen.
Die Höhe der dafür zu entrichtenden Gebühren bemisst sich nach der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV).
Im Regelfall gilt folgender Gebührenansatz (zzgl. MwSt.):
bei Verkehrswerten bis zu 500.000 €:
4,5 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 900 € plus 400,- €
bei Verkehrswerten von 500.000 € bis 1.000.000 €:
1,1 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 2600 € plus 400,- €
bei Verkehrswerten über 1.000.000 €:
0,8 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 2900 € plus 400,- €
Genaue Angaben zur Gebührenherleitung und einer Tabelle zur Gebührenabschätzung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Antragsunterlagen.
Bei Fragen und Auskünften stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anträge zur Erstellung von Verkehrswertgutachten bekommen sie hier:
Die Wartezeit bis zum Beginn der Gutachtenbearbeitung nach Auftragseingang liegt aktuell bei:
Informationen zum Gutachtenablauf finden Sie hier:
Gutachtenablauf