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  • Gutachten

Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag u.a. Gutachten über den Verkehrswert von

  • unbebauten Grundstücken
  • bebauten Grundstücken
  • Eigentumswohnungen
  • Erbbaurechten

sowie

  • über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Altenteile oder Wohnrechte).

Änderung der Kostenverordnung zum 01.01.2026

Ab 01.01.2026 wird eine Änderung der Kostenverordnung in Kraft treten die alle neuen Anträge betrifft. Die Grundgebühr bei Gutachten wird sich um 400,- € zzgl. MwSt erhöhen.

Gutachtengebühren

Die Höhe der dafür zu entrichtenden Gebühren bemisst sich nach der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV).

Im Regelfall gilt folgender Gebührenansatz (zzgl. MwSt.):

bei Verkehrswerten bis zu 500.000 €:
4,5 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 900 € plus 400,- €

bei Verkehrswerten von 500.000 € bis 1.000.000 €:
1,1 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 2600 € plus 400,- €

bei Verkehrswerten über 1.000.000 €:
0,8 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 2900 € plus 400,- €

Genaue Angaben zur Gebührenherleitung und einer Tabelle zur Gebührenabschätzung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Antragsunterlagen.

Gutachtenanträge

Bei Fragen und Auskünften stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anträge zur Erstellung von Verkehrswertgutachten bekommen sie hier:

Gutachtenanträge

Gutachtenantrag
Haus und Grundstück (pdf, 529.1 KB)

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Gutachtenantrag
Eigentumswohnung (pdf, 386.4 KB)

Datenschutzhinweise

Bitte beachten Sie bei der Beantragung die Datenschutzhinweise zur Datenerhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. WEITER

Bearbeitungsbeginn Gutachten / Wartezeit bis zur Bearbeitung

Die Wartezeit bis zum Beginn der Gutachtenbearbeitung nach Auftragseingang liegt aktuell bei:

  • ca. 5 Monate (Stand Anfang Dezember 2025)

Gutachtenablauf

Informationen zum Gutachtenablauf finden Sie hier:
Gutachtenablauf

Fragen

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen